Denkmalimmobilie als Kapitalanlage

VERMÖGEN BILDEN AUS ERSPARTEN STEUERN

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage einer denkmalgeschützten Immobilie wird zwischen drei verschiedenen Positionen unterschieden: den Wiederherstellungs- und Modernisierungskosten, dem Kostenanteil für die vorhandene Bausubstanz und den Kosten die für den Grundstücksanteil anfallen.

Denkmalgeschützte Gebäude zu erhalten, ist ein gesellschaftliches Anliegen und wird staatlicherseits mittels Denkmalabschreibung (Denkmal-AfA) besonders gefördert.

Voraussetzung für die Förderung durch die Denkmalschutz-AfA ist der Erwerb der denkmalschützten Immobilie vor Beginn der Sanierung.

Gefördert werden im Rahmen der Denkmalschutz-AfA sowohl Kapitalanleger als auch Käufer, die die Immobilie zukünftig selbst bewohnen wollen.

Die Höhe der steuerlichen Abschreibung richtet sich vor allen Dingen nach dem Aufwand des im Kaufpreis der Immobilie enthaltenen Sanierungsanteils.